Drehgenehmigung / Fotoaufnahmen

auf dem EUREF-Campus

Bitte beachten: Anträge auf Film- und Fotoaufnahmen müssen schriftlich mindestens 5 Werktage im Voraus gestellt werden.













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    1) Der/die Antragsteller*in (und ggfs. seine/ihre Auftraggeber*in) verpflichten sich, in ihrem Beitrag den EUREF-Campus als Aufnahmeort explizit wie folgt zu nennen: „EUREF-Campus Berlin“.
    2) Raum– und/oder Cateringbedarf ist gesondert anzumelden und kann ausschließlich über die EUREF-Event GmbH bezogen werden. Fremdcatering ist nicht zugelassen. Entsprechende Buchungsabfragen sind wie folgt zu adressieren an: mail@locations.euref.de
    3) Der/die Antragsteller*in lässt der EUREF AG ein Belegexemplar/-link aller Aufnahmen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahmedatum an marketing@euref.dezukommen.
    4) Die Genehmigung ist auf die öffentlich zugänglichen Flächen des EUREF-Campus Berlin und – für den Fall, dass die Aufnahmen auf angemieteten Eventflächen erfolgen sollen – auf die jeweilige Veranstaltungsfläche beschränkt. Aufnahmen innerhalb von Geschäftsräumen der Campus-Mieter bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch den jeweiligen Mieter und sind direkt bei diesem zu beantragen.
    5) Aufnahmen vor den Kunstwerken bedürfen im Einzelfall einer gesonderten Genehmigung und sind unter Umständen mit zusätzlichen Kosten für die Nutzungsrechte verbunden.
    6) Der Antragsteller informiert selbst vor Beginn der Aufnahmen die beteiligten Personen und Unternehmen darüber, dass und zu welchem Zeitpunkt Aufnahmen gemacht werden und holt auch selbst die erforderlichen Zustimmungen ein.
    7) Der Antragsteller informiert selbst vor Beginn der Aufnahmen die beteiligten Personen und Unternehmen darüber, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings genutzt werden, dass das Bildmaterial gespeichert wird und wo dieses Material jeweils konkret verwendet wird.
    8) Wird die Zustimmung durch die beteiligten Personen und Unternehmen verweigert, sind Aufnahmen verboten, die diese Personen oder Unternehmen zeigen.
    9) Drohnenflüge sind auf dem gesamten Gelände verboten.

    An dieser Stelle möchten wir freundlich darauf hinweisen, dass bei der schlussendlichen Verwendung des finalen Bild- und Videomaterials Markenzeichen oder Logos unserer Partner – insbesondere bei Aufnahmen an den Ladesäulen – nicht zu erkennen seien dürfen, da es sich hierbei teilweise um Prototypen oder nicht mehr aktuelle Produkte handelt.

    Das Absenden dieses Antragsformulars stellt noch keine Genehmigung dar und begründet auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Wird eine Genehmigung erteilt, so erhalten Sie diese als separate E-Mail.

    Zum Schluss noch ein kleines Quiz zur Verringerung von Robots und Spam: